Cardit

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO

Zwischen dem gewerblichen Kunden (nachfolgend „Verantwortlicher“) und der YOURLEAF GmbH, Zur Zugbrücke 2, 26203 Wardenburg (nachfolgend „Auftragsverarbeiter“). Bestandteil des Cardit-Vertrags. Stand: August 2026.

1. Gegenstand & Rollen

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet im Rahmen der Bereitstellung von Cardit personenbezogene Daten der Gäste des Verantwortlichen ausschließlich weisungsgebunden und zu den nachstehenden Zwecken. Der Verantwortliche bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich.

2. Art, Umfang, Zweck & Dauer

3. Weisungen

Die Verarbeitung erfolgt nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (einschließlich dieses Vertrags und der Nutzung der Cardit-Funktionen). Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, informiert er den Verantwortlichen.

4. Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet die mit der Verarbeitung befassten Personen auf Vertraulichkeit bzw. unterstellt sie einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.

5. Technische & organisatorische Maßnahmen (Art. 32)

6. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter zu:

Weitere oder wechselnde Unterauftragsverarbeiter teilen wir rechtzeitig mit; der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen.

7. Unterstützung des Verantwortlichen

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen angemessen bei Betroffenenrechten (Art. 15–22), bei Meldepflichten (Art. 33/34) sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35/36).

8. Datenschutzverletzungen

Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich über ihm bekannt gewordene Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten.

9. Löschung & Rückgabe

Nach Beendigung des Vertrags werden die verarbeiteten Daten nach Wahl des Verantwortlichen gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

10. Nachweise & Kontrollen

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die zum Nachweis der Einhaltung erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht angemessene Überprüfungen.